§ 18 FrG (Aufenthalsverbot, bestimmte Tatsachen, Verwaltungsübertretungen; getilgte Vormerkungen; alkoholisiertes Lenken eines Fahrrades)
VwGH 09.03.1995, 93/18/0326
Die bel Beh hat ua 2 Bestrafungen wegen Übertretung des § 64 Abs 1 KFG ihrer Beurteilung, dass § 18 Abs 2 Z 2 FrG erfüllt sei, zugrunde gelegt. Bei diesen Übertretungen handelt es sich nach der stRsp um schwerwiegende iSd § 18 Abs 2 Z 2 FrG (vgl VwGH 01.02.1995, 95/18/0085, mwN). Schon aufgrund dieser Bestrafungen ist dieser Tatbestand erfüllt.