§ 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 (Ungarn und Genfer Flüchtlingskonvention; Aufenthaltsgenehmigung und Verfolgungssicherheit)
VwGH 05.04.1995, 93/01/0385
Der Bf macht der bel Beh insbes den Vorwurf, dass Ungarn zwar im März 1989 der Genfer FlKonv beigetreten sei, diese jedoch erst im Oktober 1989 ratifiziert habe, sodass zum Zeitpunkt seines Aufenthaltes in Ungarn eine Asylgewährung aus rechtl Gründen nicht möglich gewesen sei.