§ 62 Abs 1 Wr BauO idF LGBl 1992/34 (Bauführung innerhalb Wohnung, ohne Einfluaa auf statische Verhältnisse, keine Änderung der äußeren Gestaltung; Anzeigepflicht)
§ 63 Abs 1 lit c Wr BauO idF LGBl 1987/28 (Baubewilligung, Ansuchen, Beilagen; Zustimmung des Eigentümers oder aller Miteigentümer, wenn Bauwerber nicht Alleineigentümer)