§ 25 Abs 3 lit a Vlbg BauG (Bauantrag, Beilagen; Nachweis des Eigentums oder Zustimmungserklärung des Eigentümers; vertragliche Bindung des Eigentümers zur Erteilung der Zustimmung ersetzt nicht die Zustimmung)
VwGH 14.09.1995, 95/06/0013
In einem Vorvertrag zw dem Bf und der Wohnungseigentumsgesellschaft ist ua vorgesehen, dass die Ges berechtigt sei, „Planänderungen im Objekt durchzuführen, die die vertragsggstndl Wohnungseigentumseinheit nicht unmittelbar betreffen.“