§ 21 Abs 5 Krnt BauO 1992 (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; demonstrative Aufzählung, ua Bestimmungen im Interesse der Brandsicherheit, soweit durch die Ausgestaltung selbst Brandgefahr anzunehmen; Zufahrtsmöglichkeit der Feuerwehr zum Gebäude kein subjektives Recht)