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VwGH 19. 9. 1995, 94/05/0302 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1996/1821ZfV 1996, 709

§ 112 Abs 1 Nö BauO (Eigentümer eines Bauwerks, Erhaltungspflicht; Beseitigung von Baugebrechen)

§ 112 Abs 2 Nö BauO (ebenso; Verletzung; bescheidmäßiger Auftrag zur Behebung des Baugebrechens; Einstellung von Abbauarbeiten auf einem Grundstück; Schotter aus Quarzen, Quarzit, die sich zur Herstellung von Zement eignen; Bergwesen, keine Anwendung der Bauordnung)

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