§ 30 Abs 1 Nö BauO (Bauwerke, Errichtung auf tragfähigem Boden; subjektives Recht der Nachbarn)
§ 118 Abs 9 Nö BauO (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; demonstrative Aufzählung; ua Schutz vor Gefahren, die sich auf Anrainergrundstücke ausdehnen können; Tragfähigkeit des Bodens auf Nachbargrundstück)