§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte oder bloß schlichte Verwendungsänderung, Gleichwertigkeit der neuen Verwendung, Merkmale)
§ 40 Abs 3 BDG 1979 (ebenso; ins Funktionsgruppensystem übergeleitete Beamte, Zuordnung zur selben Funktions- oder Dienstzulagengruppe)
BerK 24.06.1996, GZ 55/7-BK/96