§ 8 Abs 2 BDG 1979 (Ernennung auf Planstelle einer niedrigeren Verwendungsgruppe, Zustimmung des Beamten)
§ 36 Abs 4 BDG 1979 (Verpflichtung des Beamten zur vorübergehenden Besorgung anderer Aufgaben)
§ 38, 40 BDG 1979 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse, Wegfall des innegehabten Arbeitsplatzes infolge Änderung der Verwaltungsorganisation; Verwendungsgruppe ist absolute Grenze)