§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse, Auflösung des bisherigen Arbeitsplatzes)
BerK 02.07.1996, GZ 57/9-BK/96
Bei sachl gerechtfertigter Auflassung des vom BW innegehabten ArbPl hat der Bedienstete keinen Rechtsanspruch, „auch auf einem neuen Dienstposten in der bisherigen Art wieder verwendet zu werden“ (vgl VwGH 10.03.1977, 2924/76; 17.03.1977, 2905/76, 2906/76).