§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; minderer Grad des Versehens; Nichtunterfertigen eines im Mängelbehebungsverfahren nachzureichenden Beschwerdeschriftsatzes durch Parteienvertreter)
VwGH 08.02.1995, 95/03/0015
Mit Beschl des VwGH wurde das BeschwVerf des jetzigen ASt eingestellt, weil er den ihm erteilten Mängelbehebungsauftrag insoweit nicht befolgt hatte, als er als weitere Ausfertigung der Beschw nur eine nicht mit der Unterschrift seines Vertreters versehene Abschrift des BeschwSchriftsatzes vorgelegt hatte.