§ 46 Abs 1 VwGG (VfGH-Beschwerde statt unterlassener VwGH-Beschwerde des Verfahrenshelfers; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis)
VwGH 02.03.1995, 94/19/1408, 1409
Der Ratschlag, der nach dem Vorbringen des Bf seinem für das Verf vor dem VwGH bestellten VerfHelfer erteilt wurde, kann zwar entnommen werden, dass der Bf eine (idF zurückgewiesene) Beschw an den VfGH mit einem (idF abgewiesenen) Abtretungsantrag gem Art 144 Abs 3 B-VG erheben solle, nicht aber, dass er die Erhebung einer Beschw - parallel dazu - an den VwGH unterlassen solle. Wenn der Bf eine solche Beschw aber (bloß) im Hinblick auf den beim VfGH gestellten Abtretungsantrag unterließ, so wurde er an der Beschw-Erhebung vor dem VwGH nicht „durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis“ gehindert.