§ 46 Abs 3 VwGG (Wiedereinsetzung; Angabe der Rechtzeitigkeit im Antrag; Rechtsfolge bei Fehlen der Angabe)
VwGH 22.02.1995, 95/03/0030, 0031
Beim Fehlen von Angaben über die Rechtzeitigkeit eines WE-A liegt ein nicht verbesserungsfähiger inhaltl Mangel der Eingabe vor, die deshalb nicht als ein dem G entspr WE-A anzusehen und daher zurückzuweisen ist (VwGH 14.05.1985, 84/04/0217). Dies trifft im vorliegenden Fall zu, da im Schriftsatz des Bf nicht aufgezeigt wird, wann der Vertreter des Bf von der Versäumung der in Rede stehenden Frist Kenntnis erlangt hat. Zurückw.