§ 75 KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung; Bedenken hinsichtlich Nichtvorliegens der Erteilungsvoraussetzungen; Anlass für ausreichend begründete Bedenken)
VwGH 28.02.1995, 94/11/0331
Voraussetzung für die Erlassung eines AufforderungsB nach § 75 Abs 2 KFG sind begründete Bedenken, dass der Inhaber die geistige oder körperl Eignung zum Lenken von Kfz nicht mehr besitzt. In diesem Stadium des Verf zur Entziehung der Lenkerberechtigung geht es noch nicht darum, konkrete Umstände zu ermitteln, aus denen bereits das Fehlen einer Erteilungsvoraussetzung erschlossen werden kann. Es müssen aber genügend begründete Bedenken bestehen, die die Prüfung des Vorliegens solcher Umstände unter der hiefür notwendigen Mitwirkung des Besitzers der Lenkerberechtigung geboten erscheinen lassen (VwGH 23.02.1993, 92/11/0196).