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VwGH 22. 2. 1995, 95/03/0001 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 1996/1596ZfV 1996, 614

§ 102 Abs 1 KFG (Pflichten des Lenkers; Beladung des Fahrzeuges; auch geringfügige Überladung stellt Verwaltungsübertretung dar; Erkennbarkeit der Überladung für Lenker)

VwGH 22.02.1995, 95/03/0001

Der Bf bringt vor, es werde ihm ledigl eine geringfügige Überladung vorgeworfen, eine derartige geringfügige Überladung sei aufgrund des stark unterschiedl, vom Wassergehalt abhängigen Gewichtes von Holz nicht feststellbar, zumal am Ort des Holzeinschlages eine Wiegemöglichkeit regelmäßig nicht vorhanden sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass es (VwGH 13.02.1991, 90/02/0274) dem mit Transport von Holz befassten Kraftfahrer zumutbar ist, sich die für eine zuverlässige Feststellung erforderl Kenntnisse selbst zu verschaffen oder sich der Mitwirkung fachkundiger Personen zu bedienen, um den Beladevorschriften zu entsprechen und Überladungen zu vermeiden, und, falls keine Möglichkeit zu einer genauen Gewichtskontrolle beim Aufladen besteht, im Zweifel nur eine solche Menge an Holz zu laden, dass auch unter Annahme des höchsten Gewichtes pro Festmeter das höchstzulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Abw.

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