§ 20 Abs 1 DevG idF BGBl 1992/34 (OeNB, Überwachung der Einhaltung des DevG; Vorlage von Büchern und Belegen zu diesem Zweck; Verhältnis zum Bankgeheimnis im Falle der Aufforderung an eine Bank nach BWG)
§ 38 Abs 1 BWG (Bankgeheimnis)
§ 20 Abs 1 DevG idF BGBl 1992/34 (OeNB, Überwachung der Einhaltung des DevG; Vorlage von Büchern und Belegen zu diesem Zweck; Verhältnis zum Bankgeheimnis im Falle der Aufforderung an eine Bank nach BWG)
§ 38 Abs 1 BWG (Bankgeheimnis)