§ 70 Abs 2 Z 2 BWG (Bankenaufsicht, Bestellung eines Regierungskommissärs, bei Gefahr für die Gläubiger; Begründungspflicht)
VwGH 27.09.1994, 94/17/0284
Feststellungsmangel und Parteiengehörsverletzung betr das gem § 70 Abs 2 BWG rechtserhebl Tatbestandsmerkmal einer Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber seinen Gläubigern, insb für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, auch im Zeitpunkt der Bestellung des neuen RegKoärs. Aufhebung.