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VwGH 27. 9. 1994, 94/17/0301 (GELD-, KREDIT-, BÖRSE-, BANKWESEN)

JudikaturGELD-, KREDIT-, BÖRSE-, BANKWESENZfV 1996/1560ZfV 1996, 605

§ 70 Abs 7 BWG (Kostenersatz an Bund seitens des von best bankenaufsichtsbeh Maßnahmen betroffenen Kreditinstitutes, kein Kostenersatz für nicht geeigneten Regierungskommissär)

VwGH 27.09.1994, 94/17/0301

Der Bund kann Kostenersatz nach § 70 Abs 7 BWG nur für nicht rechtswidrige Maßnahmen nach § 70 Abs 1 Z 1 und 2 sowie Abs 2 und 6 BWG fordern (VwGH 16.09.1994, 94/17/ 0159-0161, 0280, s oben Pkt A) 1 f). Aufhebung.

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