§ 12 Abs 3 GehG (Vorrückungsstichtag, Anrechnung einer Vortätigkeit, die für erfolgreiche Verwendung von besonderer Bedeutung; teilweise Anrechnung einer lange andauernden Vortätigkeit, keine a priori Vollanrechnung einer anwaltlichen Vortätigkeit für Verwendung als Richter, keine Berücksichtigung „ersparter Gehälter“)
VwGH 14.06.1995, 94/12/0065