§ 2 Abs 2 Krnt GdPlG (Bauland; Gliederung in Baugebiete)
§ 2 Abs 4 Krnt GdPlG (ebenso; Wohngebiete; vornehmlich für Wohngebäude, sowie Gebäude, die den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Einwohner des Wohngebiets dienen; Bordell; überörtlichen Bedürfnissen dienend)