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VwGH 28. 3. 1995, 92/05/0241 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1996/903ZfV 1996, 381

§ 4 Abs 3 Wr GarG (Bauland, Wohngebiet; nur Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen mit höchstem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg; nur soweit, als sie für die Bewohner des Gebietes oder für die dort Beschäftigten erforderlich; Pflichtstellplatzzahl nicht gleich Höchstzahl zulässiger Stellplätze; tatsächlicher Bedarf maßgeblich)

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