§ 28 Abs 1 AuslBG (Strafbestimmung)
§ 31 Abs 3 Satz 1 VStG (Strafbarkeitsverjährung; Dreijahresfrist ist nur dann gewahrt, wenn Straferkenntnis gegenüber Beschuldigten rechtswirksam erlassen wurde, Erlassung an eine andere Verfahrenspartei nicht ausreichend)