§ 28 Abs 1 Z 1 AuslBG (Strafbestimmung, Festsetzung einer gesonderten Strafe für die unberechtigte Beschäftigung eines jeden Ausländers)
§ 51c VStG (UVS, Kammerzuständigkeit; auch wenn rechtswidrigerweise nur eine S 10.000,- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde)