§ 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl, Ersatz für die Besetzung eines durch Ausscheiden eines Ausländers freigewordenen Arbeitsplatzes; auch teilweiser Einsatz anstelle der ausgeschiedenen Arbeitskräfte, keine Änderung des Anforderungsprofils, Bezeichnung des Arbeitsplatzes nicht entscheidend)
VwGH 22.06.1995, 93/09/0456