§ 4 Abs 6 Z 2 AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl; demonstrative Aufzählung der Gründe, einzelbetriebliches Interesse kein sonstiger besonders wichtiger Grund, Fehlen einer Ersatzbereitschaft ohne maßgebende Bedeutung)
VwGH 24.02.1995, 93/09/0475