§ 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl, dringender Ersatz für die Besetzung eines durch Ausscheiden eines Ausländers freigewordenen Arbeitsplatzes; Bezeichnung der Tätigkeit nicht entscheidend, hier Tischlerhelfer, Tischler)
VwGH 22.06.1995, 93/09/0455