§ 4 Abs 1 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Erteilung keine, Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes, Festsetzung der Anforderungen, die an die zu beschäftigende Person gestellt werden; Kellner, Nichtvorlage eines Qualifikationsnachweises)
§ 45 Abs 3 AVG (allgemeine Grundsätze über den Beweis; Parteiengehör Verletzung)