§ 4 Abs 3 Z 7 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung; Erteilungsvoraussetzung der Aufenthaltsberechtigung; maßgeblicher Zeitpunkt des Vorliegens der Aufenthaltsberechtigung)
VwGH 19.01.1995, 93/09/0450
Aus der unwiderlegl Vermutung des § 1 Abs 2 Z 2 AufG folgt, dass alle nicht unter die AusnahmeBest fallenden Fremden jedenfalls ab der Aufnahme einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit in Österr einer AufenthaltsBew bedürfen. Wenn daher § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG die Erteilung der BeschäftigungsBew dem antragstellenden ArbG gegenüber davon abhängig macht, dass der ausl ArbN zum Aufenthalt in Österr nach dem AufG berechtigt ist, dann schließt dies die ges Forderung mit ein, dass bereits im Zeitpunkt der Erteilung der beantragten BeschäftigungsBew die Aufenthaltsberechtigung vorliegen muss (vgl VwGH 15.09.1994, 94/09/0115). Entgegen der vom Bf vertretenen Meinung ist daher eine diesbezügl Antragstellung oder allein das Vorliegen der für die Erteilung einer AufenthaltsBew erforderl Voraussetzungen noch nicht ausreichend.