§ 47 Abs 3 und § 48 Abs 5 Nö GdWO (Bestimmungen über die Gültigkeit von Stimmzetteln; keine Verletzung des Unmittelbarkeitsprinzips)
§ 49 Nö GdWO (Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert; wie ein einziger Stimmzettel zu beurteilen)
Art 117 B-VG (Organe der Gemeinde, Wahlen in den Gemeinderat)