Art 141 Abs 1 lit a B-VG (Anfechtung von Wahlen zum Gemeinderat)
§ 67 Abs 2 VfGG (Wahlanfechtung, Zulassungsvoraussetzungen; Wahl zum Gemeinderat, ua Behauptung, dass Wählbarkeit rechtswidrig aberkannt wurde; Wahl zum Gemeindevorstand, Antrag von einem Zehntel der Mitglieder der Gemeindevertretung)