§ 1 Z 2 BO 1994 (Anknüpfung an den Monatsersten eines Quartals als maßgeblicher Zeitpunkt für den Zuschlag zur Kanzleiabgabe nach § 1 Z 2 der Beitragsordnung 1994 der Rechtsanwaltskammer für Wien; keine Bedenken wegen Gleichheitswidrigkeit)
VfGH 25.09.1995, B 1224/94