§ 43 Abs 2 BDG (Dienstpflichten des Beamten, gesamtes Verhalten, Bedachtnahme, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in sachliche Wahrnehmung der Aufgaben erhalten bleibt; Staatsanwalt, Bezichtigung des Ministers des Missbrauches der Amtsgewalt)
Art 10 MRK (Meinungsäußerungsfreiheit; kein Widerspruch des § 43 Abs 2 BDG zu Art 10 MRK)