§ 52a VStG (Rechtskräftige Bescheide, Aufhebung von Amts wegen, subjektives öffentliches Recht, keines)
VwGH 21.03.1995, 95/04/0044
Wie sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 52a Abs 1 VStG ergibt, räumt das G dem Bf ein subj öff Recht auf Aufhebung der ihn betreffenden Be nicht ein. Mit der im angef B ausgesprochenen Zurückw wegen entschiedener Sache diesbezügl Ae des Bf kann daher in subj öff Rechte des Bf nicht eingegriffen werden. Zurückw.