§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, als erwiesen angenommene Tat; Umschreibung des Tatortes)
§ 51 Abs 1 VStG (UVS, örtliche Zuständigkeit, Tatort; Ort, wo gehandelt hätte werden müssen, Unternehmenssitz; Filiale im Falle der Bestellung eines verantwortlich beauftragten Filialleiters)