§ 11 Abs 3 SchulpflichtG (Teilnahme des Kindes am häuslichen Unterricht; Anzeige jeweils vor Beginn des Schuljahres iSd § 2 Abs 1 SchulzeitG ; auch bei einem suspendierten Schüler; Zurückw wegen verspäteter Anzeige auch durch BerufungsBeh)
§ 49 Abs 3 SchUG (Suspendierung eines Schülers, gerechtfertigte Einschränkung des Rechtes auf Bildung)