§ 25 Abs 2 lit c SchUG (Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe trotz eines „Nichtgenügend“ in einem Pflichtgegenstand; Prognose)
- (Leistungsbeurteilung, Mängel des Unterrichts unmaßgeblich)
- LeistungsbeurteilungsV (Vorbereitungszeit zum „Eintippen“ bei Nachprüfung in Stenotypie und Textverarbeitung nicht vorgesehen)