§ 367 Z 26 GewO (Verwaltungsübertretung, Nichteinhaltung von Auflagen oder Aufträgen; Betriebsanlagengenehmigungsbescheid, Auflagen, Teil des Straftatbestandes)
§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; wörtlich Anführung einer Auflage)