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VwGH 25. 4. 1995, 93/04/0125 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1996/1043ZfV 1996, 419

§ 2 Abs 1 Z 9 GewO (Nichtanwendung der GewO, Tätigkeiten die nach Eigenart und Betriebsweise in Gruppe häuslicher Nebenbeschäftigung fallen, Ausübung im Rahmen des eigenen Hausstandes; Ankündigung und Vermietung einer gesonderten Wohnung)

VwGH 25.04.1995, 93/04/0125

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