§ 1 Abs 2 GewO idF vor Nov 1992 (Geltungsbereich; Tätigkeit, gewerbsmäßige Ausübung, Selbständigkeit)
§ 1 Abs 3 GewO idF vor Nov 1992 (Selbständigkeit, Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr, Beurteilung nach Gesamtbild der wirtschaftlichen Momente; Abschluss und Abrechnung der Werkverträge durch Beschwerdeführer, keine wesentliche Frage, ob Weitergabe an befugte Professionisten oder „Pfuscher“)