§ 259 Abs 1 GewO (Immobilienmakler, konzessioniertes Gewerbe, Tatbestandselement, Vermittlung des Kaufes oder Verkaufes von bebauten oder unbebauten Grundstücken; Abschluss eines Vertrages über die Alleinvermittlung der Verkäufer einer bebauten Liegenschaft)
§ 366 Abs 1 Z 2 GewO (Ausübung eines konzessionierten Gewerbes ohne Konzession)