§ 34 Abs 2 Tir GdO 1966 (Gemeinderat, Sitzung; Ausschluss der Öffentlichkeit)
§ 35 Abs 3 Tir GdO 1966 (Niederschrift über Beschlüsse unter Ausschluss der Öffentlichkeit; keine Einzelheiten über Beratung und Abstimmung; abgesondertes Protokoll über die Beratung; Begründung des vom Gemeinderat beschlossenen Bescheids im abgesonderten Protokoll)