§ 9 Abs 1 zweiter Satz RAO (Vorbringen in der Verhandlung; unsachliche und beleidigende Äußerungen; Angriffs- und Verteidigungsmittel, keine)
§ 10 Abs 2 RAO (Ehere und Ansehen des Standes; Verletzung der Berufspflichten durch ungehöriges Verhalten gegenüber Verhandlungsrichterin durch unsachliche und beleidigende Äußerungen)