§ 2 Abs 1 RAO (Ausübungserfordernis der „praktischen Verwendung bei einem Rechtsanwalt“; Alternativ- und Ersatzpraxis; Erforderlichkeit der Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter; keine willkürliche oder denkunmögliche Gesetzesauslegung; keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 2 Abs 1 RAO ).
VfGH 26.09.1995, B 912/95