§ 2 Abs 1 RAO (Ausübungserfordernis der praktischen Verwendung; rechtsberufliche Tätigkeit bei einer Verwaltungsbehörde; Kammer für Arbeiter und Angestellte ist aufgrund verfassungskonformer Interpretation „Verwaltungsbehörde“ im Sinne des § 2 Abs 1 RAO ; Tätigkeit bei Kammer für Arbeit und Angestellte anrechnungsfähig)
VfGH 11.10.1995, B 1962/94