§ 27 VwGG (Säumnisbeschwerde; Säumnis der obersten anrufbaren Behörde; Antrag nach Güterbeförderungsgesetz an „Amt der LReg“; Säumnisbeschwerde gegen LReg; Zurückweisung, da die Eingabe als in Angelegenheit der mittelbaren Bundesverwaltung erhoben als an den LH gerichtet zu gelten hat)