§ 46 Abs 5 AlVG (Unterbrechung des Bezuges von Arbeitslosengeld; Kenntnis des Arbeitsamtes vom Ende der Unterbrechung; Entscheidungspflicht des Arbeitsamtes ohne gesonderte Geltendmachung und ohne persönliche Wiedermeldung des Arbeitslosen)
VwGH 17.01.1995, 92/08/0128