§ 2 Abs 1 NotstandshilfeV (Notlage, Lebensgemeinschaft, Begriff, Geschlecht-, Wohnungs-, Wirtschaftsgemeinschaft, Merkmale können auch fehlen)
§ 25 Abs 1 erster Satz dritter Tatbestand AlVG (Pflicht zum Ersatz unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes, fahrlässige Unkenntnis der Ungebührlichkeit)