§ 6 Abs 2 Satz 2 FachgruppenO, BGBl 1947/223 idF BGBl 1989/502 (Berufungsrecht der Landesinnung der Rauchfangkehrer gem § 116 Abs 3 GewO , Beschluss der Fachgruppe über Einbringung der Berufung; Beilage der Berufung, Auszug aus dem Sitzungsprotokoll; Fehlen der Beilage ist verbesserungsfähiges Formgebrechen iSd § 13 Abs 3 AVG )