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VwGH 19. 1. 1995, 94/18/1066 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1996/615ZfV 1996, 256

§ 6 Abs 2 AufenthaltsG (Aufenthaltsbewilligung, Antrag, Erstantrag vom Ausland durch Antragsteller); Aufenthalt im Inland, Notwendigkeit der Ausreise)

VwGH 19.01.1995, 94/18/1066

Fremde haben, sofern sie nicht unter die Übergangsregelung des § 13 Abs 1 AufenthaltsG fallen, dem klaren Wortlaut des § 6 Abs 2 erster Satz leg cit zufolge einen A auf Erteilung einer Bew nach diesem G vom Ausland aus zu stellen. Jene Fremden, die sich bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens des AufenthaltsG (1. 7. 1993) im Bundesgebiet aufhielten, ohne sich dabei rechtens auf § 13 Abs 1 AufG berufen zu können, haben das Tatbestandselement „vor der Einreise nach Österr vom Ausland aus“ durch umgehendes Verlassen des Bundesgebietes und Einbringen des A aus dem Ausland zu verwirklichen. Dem G wird nicht schon dadurch entsprochen, dass der A von einem Vertreter des Fremden vom Ausland aus gestellt wird, während der Fremde selbst sich zu diesem Zeitpunkt im Bundesgebiet aufhält. Diesfalls wäre der Aufenthalt des Fremden in Österr im Hinblick auf § 15 Abs 1 Z 2 FrG unrechtmäßig - ein Zustand, der zu dem mit § 6 Abs 2 erster Satz AufenthaltsG verfolgten Zweck, die illegale Zuwanderung zu verhindern oder zumindest zu reduzieren, in Widerspruch stünde.

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