§ 22 Abs 3 RGV (Dienstzuteilung, Zuteilungsgebühr, Fahrzeit mit einem Massenbeförderungsmittel von dem im Wohnort der Wohnung nächstgelegenen Bahnhof zum Zuteilungsort; Endstelle im Zuteilungsort, Weiterfahrt zur Dienststelle, keine Anrechnung der vollen Fahrzeit bis zu dem der Zuteilungsdienststelle nächstgelegenen Bahnhof)
VwGH 25.01.1995, 94/12/0291